Die weltweit gültige Versicherung für Ihre mobilen Geräte.
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  • Hier können Sie wichtige Infos für den im Konto integrierten S-Mobilgeräteschutz abrufen (2 Geräte).
  • Hier können Sie wichtige Infos für den dazugekauften S-Mobilgeräteschutz abrufen (1 Gerät).
  • Der S-Mobilgeräteschutz ist eine Zusatzleistung die an einem Ankerprodukt der Sparkasse gekoppelt ist, wie z. B. dem Girokonto. Die Sparkasse kann entscheiden welche Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Mobilgeräteschutz von ihren Kunden zu erfüllen sind. Die Leistung kann z. B. an nur bestimmte Kontomodelle gekoppelt werden, so dass auch nur diese Kontoinhaber den S-Mobilgeräteschutz nutzen können. Die genauen Voraussetzungen sind den jeweiligen Versicherungsbedingungen je Sparkasse zu entnehmen.
  • Sie, als berechtigter Kunde, können sich unter www.s-mobilgeraeteschutz.de zum Versicherungsschutz anmelden. Nach erfolgreicher Erstregistrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit einem Link zur Aktivierung Ihres persönlichen Login-Bereiches. Als Anhang sind dieser Mail gleichzeitig die aktuellen Versicherungsbedingungen beigefügt.
  • Unter www.s-mobilgeraeteschutz.de ist es jederzeit möglich die Allgemeinen Versicherungsbedingen je Sparkasse einzusehen und sich als PDF runterzuladen oder auch auszudrucken.
  • Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Die Versicherungsleistung kann aber nur in Deutschland erbracht werden. Sollten Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalles außerhalb Deutschlands befinden, wird die Versicherungsleistung nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland erbracht.
  • Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass die versicherte Sache zerstört oder beschädigt wird (auch Zufallsschäden) oder durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung abhandenkommt.
  • Der Versicherungsschutz gilt nur für mobile Endgeräte, wie z. B. Handy, Smartphone, Smartwatch, Tablet, Notebook. Diese sind mit der Seriennummer im persönlichen Bereich zu registrieren. Mobile Endgeräte, die eine SIM Karte nutzen sind mit der IMEI Nummer zu registrieren.
  • Das maximale Gerätealter beträgt drei Jahre. Sobald eine versicherte Sache älter als drei Jahre ist, erlöschen die Registrierung und damit der Versicherungsschutz für diese versicherte Sache automatisch. Sie erhalten rechtzeitig zum Ablauf eine E-Mail, in welcher auf das Erlöschen des Versicherungsschutzes hingewiesen wird.
  • Wenn Sie den S-Mobilgeräteschutz im Konto integriert haben, so können Sie bis zu zwei mobile Endgeräte registrieren.

    Haben Sie den S-Mobilgeräteschutz separat dazugekauft, können Sie ein mobiles Endgeräte registrieren.
  • Grundsätzlich sind die sich im Eigentum befindlichen, mobile Geräte des Hauptkontoinhabers versicherbar. Mitversichert werden können jedoch auch die mobilen Geräte des Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners oder des in häuslicher Gemeinschaft wohnenden Lebensgefährten sowie deren unverheiratete Kinder in häuslicher Gemeinschaft bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
  • Sie müssen dem Versicherungsschutz aktiv über die Registrierung beitreten und die entsprechenden Geräte im persönlichen Bereich erfassen. Der Versicherungsschutz für eine versicherte Sache beginnt dann einen Monat nach ihrer Registrierung (Wartezeit).
  • Wenn z. B. der Versicherungsschutz für ein Gerät aufgrund der Altersgrenze erlischt, dann kann an Stelle dieser Sache eine neue versicherte Sache registriert werden. Auch ein zwischenzeitlicher Wechsel von versicherten Sachen ist bei einem entsprechenden Wechsel der Registrierung jederzeit möglich.
  • Herstellungsdatum und Kaufdatum können auseinander liegen. Für den SMobilgeräteschutz ist das Kaufdatum bzw. Zustelldatum des neuen Gerätes maßgeblich.
  • Der Original Kaufbeleg wird benötigt, um das Alter des Gerätes festzustellen und dient auch als Nachweis, dass sich das Gerät in Ihrem Eigentum befindet. Sollten Sie keinen Original Kaufbeleg vorliegen habe, z. B. weil Ihnen das Gerät geschenkt wurde oder das Gerät Bestandteil eines Telefontarifes war, ist der schlüssige Nachweis zu führen, dass Ihnen das Gerät gehört.
  • Ist keine Reparatur (z. B. bei Zufallsschäden) oder Austausch (z. B. bei Diebstahl) des registrierten Gerätes mehr möglich, da dieses bzw. Ersatzteile nicht mehr zu beschaffen sind, wird bei der Regulierung auf das nächst höhere Modell bzw. das nächst aktuellere Modell übergegangen. Hierbei kann es evtl. zu einer Zuzahlung Ihrerseits kommen, soweit eine Preisdifferenz zum alten Modell besteht. Diese Vorgehensweise wird im Regulierungsfall mit Ihnen besprochen.
  • Pro Versicherungsfall ist ein Selbstbehalt in Höhe von 50 Euro im Falle der Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sache und in Höhe von 100 Euro im Falle des Abhandenkommens der versicherten Sache durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung vereinbart.
  • Bei einem Schaden/Diebstahl ist immer ein Selbstbehalt von 50 Euro/100 Euro beim Lieferservice bei Übergabe der reparierten Sache bzw. des Austauschgerätes zu leisten (sog. Leistung: Zug um Zug).
  • Der Wert der Versicherungsleistung ist pro Versicherungsfall auf den Wiederbeschaffungswert der versicherten Sache im Zeitpunkt des Schadeneintritts, abzüglich des jeweiligen Selbstbehaltes begrenzt. Er beträgt jedoch in keinem Fall mehr als 1.000 Euro.
  • Dies ist möglich. In diesem Falle wird bis 1.000 Euro reguliert und darüber hinaus wird die Differenz von Ihnen übernommen.
  • Nein, der Versicherungsschutz ist für alle versicherten Sachen insgesamt auf zwei Versicherungsfälle pro Kalenderjahr begrenzt.
  • Die genauen Ausschlüsse sind dem § 5 der Versicherungsbedingungen zum SMobilgeräteschutz zu entnehmen. Beispielsweise zählen der Verlust von Zubehörteilen, Schäden an Verschleißteilen, Softwarefehler, Abnutzungsschäden durch normale Be- oder Abnutzung, wie Verkratzen und Verbeulen oder auch vorsätzlich herbeigeführte Schäden zu den nicht versicherten Schäden.
  • Bei einem Schaden oder Diebstahl ist als erstes das Formular zur „Schadens- oder Diebstahlmeldung“ auszufüllen. Dieses finden Sie unter:
    https://s-mobilgeraeteschutz.de/online/schadensmeldung.php hinter dem Button „Schaden melden“. Füllen Sie das Formular aus. Für eine Schadensregulierung wird der Original Kaufbeleg des Gerätes benötigt. Im Diebstahlfall benötigen wir zusätzlich eine polizeiliche Anzeige sowie einen Nachweis über die Sperrung der SIM-Karte. Das Formular und die Dokumente sind an schadensmeldung@s-mobilgeraeteschutz.de zu senden. Sie erhalten zeitnah eine Bestätigung für Ihre Schadens- oder Diebstahlmeldung, inklusive Ihrer Schadensnummer und eine Information, ob der Schaden reguliert wird. Im Anschluss erhalten Sie dann ein Freeway-Ticket an Ihre E-Mail-Adresse. Mit diesem Freeway-Ticket können Sie Ihr Gerät kostenfrei dem Reparatur-Center zusenden.
  • Nach Eintritt des Versicherungsfalls ist der Versicherer berechtigt, die versicherte Sache zu reparieren oder zu ersetzen. Der Ersatz ist möglich mit einer neuen oder überholten Sache gleicher Art und Güte, die nach Art und Funktionalität gleichwertig sein muss.
  • Werden bei der Reparatur ausschließlich Originalteile verwendet, so bleibt die Herstellergarantie hiervon unberührt. Durch das weitreichende Service-Netzwerk werden bei aktuellen Modellen grundsätzlich Originalteile bei der Reparatur über den SMobilgeräteschutz genutzt.
  • Die IMEI-Nummer ist durch eine einfache Eingabe der Kombination: *#06# über das Tastenfeld der Telefontastatur zu ermitteln. Nach Eingabe der Kombination und Bestätigung durch Drücken des Telefonhörersymbols wird die IMEI in einem Anzeigefeld gezeigt. Handy-IMEI-Nummer
  • Sie haben einen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung verursachten Versicherungsfall unverzüglich einer Polizeidienststelle mit einer detaillierten Schadensschilderung (mit Informationen zu Meldedatum, gestohlenem Gerät mit Hersteller, Typ, und IMEI-bzw. Serien-Nummer, Tatort, Tatzeit und Tathergang falls bekannt) anzuzeigen und der Schadensfallhotline auf Verlangen eine Kopie der Anzeige bei der Polizei und das Aktenzeichen zu übermitteln.
  • Die versicherte Sache darf nicht am Arbeitsplatz, in der Schule oder in einem öffentlichen Gebäude zurückgelassen werden, ohne dass sie ordnungsgemäß in einem Behältnis oder in einem anderen Stauraum eingeschlossen wird, zu dem nur der Kunde Zugang hat.